Angebot für ein vorbildlichen Datenschutz im Betrieb


Sie finden hier die typischen Aufgaben ihres Datenschutzbeauftragten, die dabei helfen tragfähige Lösungen zum Datenschutz in ihrer Organisation zu implementieren.

  • Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach §38 BDSG-neu und Art. 37 EU-DS-GVO
  • Unterstützung bei der Pflege, Überwachung und Weiterentwicklung des Datenschutzkonzeptes durch den Auftraggeber zur Erhaltung des benötigten Datenschutzniveaus in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen der Datenschutzgesetze und -vorschriften
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung von internen Datenschutzaudits
  • Ermittlung und Feststellung des Verbesserungsbedarfs in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen, sowie Unterstützung bei der Festlegung der Datenschutzziele der Organisation durch den Auftraggeber
  • Unterstützung bei der Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen durch den Auftraggeber zur Realisierung der Anforderungen des Datenschutzes
  • Erstellung und Pflege der nach dem BDSG vorgeschriebenen Verfahrensübersichten und regelmäßige Überprüfung der darin enthaltenen Angaben
  • Beratung bei der Auswahl und der Einführung von spezifischen IT-Anwendungen und Prüfung ihrer Datenschutzkonformität; Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Durchführung der Vorabkontrolle von IT-Anwendungen gemäß § 4 d Abs. 5 und 6 BDSG insbesondere bei der Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten

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     Vorschläge zur datenschutzgerechten Gestaltung von Verträgen mit externen Geschäftspartnern des Auftraggebers

  • Information der Geschäftsführung und Belegschaft über datenschutzbedeutsame Gesetze, Richtlinien und der Rechtsprechung
  • Schulung, Coaching und Information der Mitarbeiter*innen im datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Überprüfung der datenschutzgerechten Gestaltung des Internetauftritts des Auftraggebers hinsichtlich der Anforderungen von TDG und TDDSG und sonstiger zur Anwendung gelangender Datenschutzgesetze
  • Vorschläge zur datenschutzgerechten Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen zur (ggf. privaten) Nutzung von E-Mail, Intranet, Internet und Social Media durch die Mitarbeiter*innen des Auftraggebers
  • Ansprechpartner in allen Datenschutzangelegenheiten und Beantwortung von Anfragen von außen, z. B. Aufsichtsbehörden oder Betroffenen nach Absprache mit dem Auftraggeber