Der Schutz personenbezogener Daten hat mit der Inkraftsetzung der EU-Datnschutzgrundverordnung EU-DS-GVO am 25. Mai 2018 einen neuen Stellenwert in der öffentlichen Diskussion gewonnen.
Jede*r Bürger*in, jede öffentliche Einrichtung, jeder Verein und jedes Unternehmen sind nunmehr gehalten ein hohes Maß an Transparenz über die Sammlung, Verarbeitung und Löschung von personenbezogene Daten walten zu lassen.
Umfassende Informationspflichten und die wirksame Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor Missbrauch durch die Unternehmen erfordern eine gesteigerte Professionalität im Umgang mit modernen IuK-Technologien.
Hierbei ist die Nutzung von zusätzlichem externen Sachverstand drigend erfordertlich.
Als externer Datenschutzbeauftragter kann ich Ihnen helfen dieses notwendige Niveau zu erreichen.