Die Bundesregierung hat eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen.
Die beschlossene Änderung der Arbeitsstättenverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten; darunter fallen auch Baustellen. Mit der Änderungsverordnung (Artikel 1) wird die ArbStättV insbesondere hinsichtlich Struktur und Inhalt an die Regelungssystematik der anderen Arbeitsschutzverordnungen angepasst, damit der Arbeitgeber im Arbeitsschutz ein Vorschriftenwerk aus einem "Guss" nutzen kann. Im Zuge der Rechtsbereinigung wird die Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV integriert; damit werden Doppelregelungen aufgelöst.
Hier der link zum BMAS: